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Sie haben ein Angebot eines Direktkäufers erhalten – oder erwägen, eines einzuholen. Bevor Sie entscheiden, steht eine Frage im Raum, die sich nicht wegdenken lässt: Was ist Ihre Immobilie eigentlich wert? Ohne eine belastbare Einschätzung können Sie kein Ankaufangebot beurteilen – weder als fair noch als zu niedrig. Dieser Artikel zeigt, wie die Wertermittlung in Bayern funktioniert, welche Werkzeuge dafür kostenlos zugänglich sind, und was ein Direktkäufer typischerweise zahlt – und warum.
Der rechtlich maßgebliche Wertbegriff beim Immobilienverkauf ist der Verkehrswert. Er ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) als der Preis definiert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage der Immobilie zum Bewertungsstichtag erzielt werden kann.
Was das bedeutet: Der Verkehrswert beschreibt nicht den bestmöglichen Preis, den Sie bei optimalem Vermarktungsaufwand erzielen könnten – er beschreibt den Preis, den ein informierter Käufer und ein informierter Verkäufer in einer normalen Marktsituation ohne besonderen Druck vereinbaren würden.
Dieser Unterschied ist relevant: Bei gleich wirkenden Reihenhäusern in derselben Straße können die tatsächlich erzielten Kaufpreise deutlich auseinandergehen – abhängig von Käufermotivation, Verhandlungsführung, Vermarktungszeitpunkt und konkretem Zustand. Der Verkehrswert ist deshalb kein Fixpunkt, sondern eine Bandbreite mit einem Mittelwert.
Bevor Sie kostenpflichtige Gutachten in Auftrag geben, gibt es einen ersten öffentlichen Anhaltspunkt, den jeder in Bayern kostenlos abrufen kann: den Bodenrichtwert.
Bodenrichtwerte sind amtliche Durchschnittswerte für unbebauten Boden in einer bestimmten Lage, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt, die in Bayern bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten angesiedelt sind. Die aktuellen Werte sind über den BayernAtlas kostenfrei und ohne Registrierung abrufbar.
Was der Bodenrichtwert Ihnen sagt: Er gibt eine Orientierung für den Grundstücksanteil Ihrer Immobilie. In einem begehrten Münchner Stadtbezirk kann der Bodenwert allein – abhängig von Grundstücksgröße und Lage – mehrere Hunderttausend Euro erreichen (den konkreten Bodenrichtwert für Ihre Adresse lesen Sie im BayernAtlas ab). In ländlichen Regionen Bayerns – etwa in Teilen des Bayerischen Waldes, im Landkreis Freyung-Grafenau oder im nördlichen Franken – liegt die Größenordnung teils um ein Vielfaches darunter. Diese Spreizung ist in Bayern besonders ausgeprägt: kaum ein Bundesland vereint so unterschiedliche Lagen wie das Münchner Umland und strukturschwache Grenzregionen.
Was der Bodenrichtwert nicht sagt: Er berücksichtigt nicht das Gebäude selbst – Baujahr, Zustand, Ausstattung, Wohnfläche. Für das bebaute Grundstück ist er der erste von mehreren Bausteinen.
Professionelle Wertgutachten nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) nutzen je nach Objekttyp unterschiedliche Methoden. Es lohnt sich, diese zu kennen – nicht um selbst zu gutachten, sondern um zu verstehen, welche Logik ein seriöser Direktkäufer bei seiner Preisfindung anwendet.
Der Wert wird aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Das setzt voraus, dass ausreichend Vergleichspreise vorliegen – und genau das ist in Bayerns Städten mit aktivem Markt (München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt) eher gegeben als in Gegenden mit geringem Transaktionsvolumen. Die Gutachterausschüsse veröffentlichen dafür Kaufpreissammlungen; das Vergleichswertverfahren ist die bevorzugte Methode für Eigentumswohnungen.
Grundlage ist der Bodenwert plus der Herstellungswert des Gebäudes, abzüglich Alterswertminderung. Dieses Verfahren wird vorrangig bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern angewendet, für die es wenig Vergleichspreise gibt – typischerweise in ländlichen Lagen Bayerns. Ein wichtiges Detail: Der Sachwert kann erheblich vom Marktpreis abweichen, wenn die regionale Nachfrage gering ist. Der sogenannte Sachwertfaktor, den die Gutachterausschüsse für ihre Region veröffentlichen, gleicht diese Diskrepanz methodisch aus.
Der Wert ergibt sich aus dem Barwert der zukünftig erzielbaren Mieteinnahmen, diskontiert mit dem sogenannten Liegenschaftszinssatz. Relevant für vermietete Objekte, Mehrfamilienhäuser und Renditeobjekte. Liegenschaftszinssätze variieren regional stark und werden von den Gutachterausschüssen in den Grundstücksmarktberichten veröffentlicht.
Den zuständigen Gutachterausschuss für Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt finden Sie über das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV). Die Grundstücksmarktberichte sind kostenpflichtig, liegen aber häufig in kommunalen Bibliotheken aus.
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist die ImmoWertV in der Fassung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) sowie § 194 BauGB.
Ein Direktkäufer – also ein Unternehmen oder Investor, der Immobilien direkt erwirbt, ohne offenen Bieterprozess und ohne lange Vermarktungsphase – kalkuliert anders als ein privater Eigennutzer. Das hat messbare Konsequenzen für den Preis, und diese Konsequenzen sind nicht das Ergebnis schlechter Verhandlung, sondern des Geschäftsmodells.
Der Ankaufspreis ergibt sich vereinfacht aus dem erwarteten Wiederverkaufswert abzüglich:
Je mehr Unbekannte in dieser Kalkulation stecken – vor allem bei sanierungsbedürftigen oder noch nicht vollständig besichtigten Objekten –, desto größer fällt der Sicherheitspuffer im Angebot aus. Das ist strukturell begründet, keine Frage von Seriosität.
Ein seriöser Direktkäufer benennt, was sein Preisansatz enthält: welche Zustandsannahmen er gemacht hat, welche Kosten er einkalkuliert hat, auf welcher Grundlage er seinen Wertansatz bildet. Ein Angebot ohne Begründung ist nicht automatisch unfair – aber es lässt sich nicht prüfen.
Ein konkretes Warnsignal: Ein Angebot, das offensichtlich unter dem Bodenwert liegt. Wer für eine Immobilie in einer nachgefragten bayerischen Lage ein Angebot erhält, das sich mit einer einfachen Bodenrichtwertrechnung über den BayernAtlas nicht annähernd erklären lässt, sollte das explizit nachfragen.
Es gibt Situationen, in denen der niedrigere Preis des Direktankaufs nicht das Problem ist, sondern die Lösung – weil das, was der Abschlag kostet, kleiner ist als das, was die Alternative kostet.
Ebenso klar: In anderen Situationen lässt der Direktankauf echten Wert auf dem Tisch liegen – und das ist vermeidbar.
Bevor Sie ein Angebot annehmen oder ablehnen, empfehlen sich diese drei Schritte:
Was Sie dafür nicht benötigen: ein umfangreiches Vollgutachten, das mehrere Wochen dauert. Für die Frage, ob ein Direktangebot plausibel ist, reicht der Bodenrichtwert plus Grundstücksmarktbericht als erste Orientierung.
Der Direktankauf einer Immobilie in Bayern ist für manche Eigentümer die richtige Entscheidung – nicht weil er den höchsten Preis bringt, sondern weil er die richtige Kombination aus Preis, Sicherheit und Geschwindigkeit für ihre konkrete Situation liefert. Diese Entscheidung können Sie nur dann fundiert treffen, wenn Sie wissen, was Ihre Immobilie wert ist.
Die Werkzeuge dafür sind kostenlos zugänglich: der BayernAtlas für Bodenrichtwerte, die Grundstücksmarktberichte der bayerischen Gutachterausschüsse, die ImmoWertV als methodischer Rahmen. Ein Ankaufangebot, das sich an diesen Anhaltspunkten messen lässt, ist ein Angebot, das Sie beurteilen können.
Weitere Hintergründe zum Immobilienverkauf in Bayern finden Sie in unserem Blog.
Wenn Sie konkret wissen möchten, was immozeit und seine Partner in Ihrer bayerischen Region für Ihre Immobilie zahlen würden – ohne Verpflichtung, ohne Zeitdruck –, nutzen Sie das Anfrageformular auf dieser Seite. Sie erhalten eine Einschätzung, die Sie als Vergleichspunkt verwenden können.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit Ankauf
Das Redaktionsteam von Immozeit Ankauf. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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